TRATSON AG 92 Bewertungen auf ProvenExpert.com

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRATSON AG für Endkunden (Version 3.7)

1. Anwendbarkeit und Umfang

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf unserer Produkte und die mit uns vereinbarten Installationsleistungen an Endkunden. Vertragspartner ist die TRATSON AG (nachfolgend «TRATSON», «wir» oder «uns»). Endkunden erwerben unsere Produkte für den eigenen Gebrauch und nicht zum gewerblichen Wiederverkauf. Verbraucher sind natürliche Personen, die ausserhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Für Wiederverkäufer gelten die gesondert vereinbarten Wiederverkäuferbedingungen.

Diese AGB erfassen insbesondere ENK-01 Quattro Power, ENK-02 Quattro Power, ENK-03 Quattro Power, ENK-04 Quattro Power, ENK Duo Power, ZFA-01 Quattro Power und ZFA-02 Quattro Power sowie zugehöriges Zubehör, Ersatzteile und Filterkartuschen. Die besonderen Bedingungen der Zufriedenheitsgarantie in Ziffer 9 und der Herstellergarantie in Ziffer 10 gelten ausschliesslich im dort beschriebenen Umfang.

Diese AGB gelten für die mit TRATSON vereinbarten Lieferungen und Leistungen an Endkunden in der Schweiz und im Ausland. ZFA Quattro Power und zugehörige Filterkartuschen werden ausschliesslich in der Schweiz verkauft und innerhalb der Schweiz geliefert. Lieferungen anderer Produkte in ein bestimmtes Land setzen unsere entsprechende Vertragsannahme voraus. Besondere vereinbarte Länderbedingungen gehen für den betreffenden Vertrag vor. Zwingende Verbraucherrechte des jeweils anwendbaren Rechts bleiben unberührt.

Unser Sitz und unsere Kontaktdaten:

TRATSON AG
Mellingerstrasse 19
CH-5413 Birmenstorf
Telefon +41 (0)44 212 22 31
E-Mail: info@tratson.ch

Mit Ihnen abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Für solche Vereinbarungen genügt eine gegenseitige Bestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail, sofern keine zwingende gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Eine einseitige Anfrage des Kunden ändert die vereinbarten Bedingungen nicht.

Die Voraussetzungen der Zufriedenheitsgarantie und der Herstellergarantie sind in diesen AGB geregelt. Die Bedingungen der Zufriedenheitsgarantie und das Installationsprotokoll bilden je Produktgruppe ein zweiseitiges Dokument. Die vollständig ausgefüllte und vom Eigentümer mit Ort und Datum unterzeichnete Rücksendung beider Seiten mit den erforderlichen Fotos nach Ziffer 9.2 ist Voraussetzung der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie. Eine Unterschrift auf Seite 2 umfasst ausdrücklich die Garantiebedingungen auf Seite 1 und das Installationsprotokoll auf Seite 2; eine deutsche oder französische Fassung genügt. Für ENK Quattro Power und ENK Duo Power gilt das ENK-Dokument, für ZFA Quattro Power das gesonderte ZFA-Dokument. Die Betriebs- und Montageanleitung regelt Installation, Sicherheit, Betrieb und Wartung. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Für eine Bestellung gilt die dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung zugänglich gemachte Fassung dieser AGB. Änderungen gelten für künftige Verträge; bestehende Verträge werden durch eine spätere Veröffentlichung auf unserer Website nicht geändert.

Vor einer verbindlichen Bestellung erhalten Sie Gelegenheit, diese AGB und die für Ihre Bestellung geltenden besonderen Bedingungen zu lesen und zu speichern. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie deren Einbeziehung und dass Sie zum Vertragsabschluss berechtigt und mindestens 18 Jahre alt sind. Bei Bestellungen im Namen einer anderen Person oder Organisation bestätigen Sie Ihre Vertretungsbefugnis. Die Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://tratson.ch/datenschutz/.

2. Abschluss eines Kaufvertrags

Die Darstellung unserer Produkte auf der Website, in Prospekten und anderen Werbemitteln ist grundsätzlich eine Einladung zur Bestellung und noch kein verbindliches Vertragsangebot. Massgebend sind das vereinbarte Angebot, die Auftragsbestätigung und die darin einbezogenen Produktangaben. Individuelle Angebote gelten gemäss der darin genannten Bindungsfrist. Änderungen von Sortiment, Preisen und Produktbeschreibungen gelten für künftige Bestellungen; bereits vereinbarte Eigenschaften und Leistungen bleiben verbindlich.

Sie können Produkte telefonisch, persönlich, per E-Mail, SMS, Brief oder über unseren Online-Bestellvorgang verbindlich bestellen. Eine blosse Anfrage nach einem Angebot oder Prospekt ist keine Bestellung. Vor Abgabe einer Online-Bestellung können Sie die Bestelldaten prüfen und berichtigen.

Den Eingang einer elektronischen Bestellung bestätigen wir unverzüglich elektronisch. Diese Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich die Annahme Ihrer Bestellung, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird. Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie die wesentlichen Vertragsdaten und die vereinbarte AGB-Fassung in speicherbarer Form. Bei telefonischen oder persönlichen Bestellungen stellen wir die Bedingungen vor dem verbindlichen Vertragsabschluss zur Verfügung.

Bis zur Annahme können wir eine Bestellung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, nicht autorisierter Zahlung oder begründetem Missbrauchsverdacht. Wir informieren Sie unverzüglich und erstatten bereits erhaltene Zahlungen für nicht angenommene Bestellungen unverzüglich zurück. Nach Vertragsschluss richten sich Lieferhindernisse und eine Vertragsauflösung nach Ziffern 3 und 7.

Ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung in Textform. Haben wir Ihnen bereits ein verbindliches individuelles Angebot unterbreitet, entsteht der Vertrag mit dessen fristgerechter und unveränderter Annahme.

Der Bezug zum gewerblichen Vertrieb oder Wiederverkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit uns. Diese Endkunden-AGB begründen keine Vertriebsberechtigung.

3. Verfügbarkeit und Leistungsvorbehalt für nicht lieferbare Produkte

Angaben zur Verfügbarkeit und zu Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern wir einen Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbaren. Für Lieferverzögerungen gelten Ziffern 7 und 12; zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Stellen wir vor Annahme Ihrer Bestellung fest, dass ein Produkt nicht verfügbar ist, informieren wir Sie unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen für nicht angenommene Bestellungen erstatten wir zurück. Wird ein bereits bestelltes und bestätigtes Produkt nachträglich nicht lieferbar, gilt Ziffer 7.

Allfällige Mengenbeschränkungen teilen wir vor Annahme der Bestellung mit. Eine Änderung einer bereits angenommenen Bestellung erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund einer gesetzlichen Berechtigung.

4. Installation und Betrieb

Beim Direktkauf bei TRATSON können Sie das Gerät selbst installieren, einen eigenen Fachbetrieb beauftragen oder eine Installation durch einen von TRATSON beauftragten Fachpartner bestellen. Jede Installation setzt die Einhaltung der zum Modell gehörenden Anleitung, der erforderlichen Fachkenntnisse und der örtlichen Vorschriften voraus. Arbeiten, die einem zugelassenen Fachbetrieb vorbehalten sind, dürfen nur durch einen solchen ausgeführt werden. Bei einer über TRATSON bestellten Installation beauftragen wir den Fachpartner. Leistungsumfang und Installationspauschale ergeben sich aus dem konkreten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Die Installationskosten sind nicht im Gerätepreis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Bei einer über TRATSON beauftragten Installation verrechnet TRATSON die vereinbarte Installationspauschale. Die an TRATSON zu zahlenden Installationskosten sind bei Schweizer Rechnungskäufen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für Auslandslieferungen gilt vollständige Vorauskasse.

Zusätzliche, nicht in der Installationspauschale enthaltene Arbeiten und Materialien, beispielsweise die Erstellung einer Steckdose oder Anpassungen an Wasserleitungen, werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Umfang und Kosten mit Ihnen abgestimmt und direkt durch den ausführenden Fachpartner verrechnet. Der Montageort muss zugänglich und für die vereinbarte Installation geeignet sein. Erforderliche Zustimmungen von Eigentümern oder zuständigen Stellen sind rechtzeitig einzuholen.

Beauftragen Sie Ihren eigenen Installationsbetrieb direkt, entsteht der Installationsvertrag mit diesem Betrieb. Für dessen eigenständig geschuldete Leistungen ist dieser Ihr Ansprechpartner. Eigene Pflichten von TRATSON bleiben unberührt. Wird der gesamte Auftrag vor Vertragsschluss ausdrücklich an einen selbstständigen Vertriebspartner übergeben und schliessen Sie den Kauf- und Installationsvertrag mit diesem Partner, ist dieser Ihr Verkäufer und Vertragspartner für die Installation und rechnet den gesamten Auftrag ab. Diese AGB begründen in diesem Fall keinen Kauf- oder Installationsvertrag mit TRATSON. Eine Übertragung eines bereits mit TRATSON geschlossenen Vertrags setzt die erforderliche Zustimmung voraus. Gesondert gewährte Herstellergarantien und zwingende gesetzliche Ansprüche gegen TRATSON bleiben unberührt. Die Haftung für von TRATSON beigezogene Fachpartner richtet sich nach Ziffer 12.

Für alle Modelle sind die mitgelieferte Betriebs- und Montageanleitung und ein von uns freigegebener objektspezifischer Installationsvorschlag zu beachten. Geräte sind für den stationären Betrieb in trockenen Innenräumen bestimmt. Angaben zu Netzteil, Spulen, Mindestabständen, Umgebungsbedingungen und zulässigen Einstellungen ergeben sich aus den Unterlagen zum jeweiligen Modell.

Für ZFA Quattro Power gelten zusätzlich die Installations- und Betriebsvoraussetzungen der zum gelieferten Modell gehörenden Anleitung. Die Anlage ist für Kaltwasser bestimmt; der dokumentierte maximale Betriebsdruck beträgt 4 bar. Wasser- und Umgebungstemperatur, Anschluss, Druckregelung, Aufstellort, Bypass und Inbetriebnahme richten sich nach den zum jeweiligen Modell gehörenden technischen Unterlagen. Filterzuordnung, Wasserführung, Entlüftung und Spülung sind gemäss Anleitung auszuführen.

Die Filterkartuschen der ZFA sind bei Erreichen der in der zum jeweiligen Modell gehörenden Betriebsanleitung angegebenen Wasserverbrauchsgrenzen, spätestens jedoch nach zwölf Monaten, zu ersetzen; bei hoher Wasserbelastung oder reduzierter Durchflussleistung entsprechend früher. Ersatzkartuschen und Wartungsarbeiten sind kostenpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Wartungsarbeiten sind nach Anleitung im drucklosen Zustand auszuführen. Bei Undichtigkeiten oder sicherheitsrelevanten Störungen ist die Anlage gemäss Anleitung ausser Betrieb zu nehmen und der Fehler fachgerecht abklären zu lassen.

5. Preise und Versandkosten

Bei Lieferungen in die Schweiz enthalten die angegebenen Endkundenpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten innerhalb der Schweiz tragen wir. Der für das jeweilige Bestimmungsland vereinbarte Gesamtpreis enthält den Produktpreis sowie die vereinbarten Transport-, Zoll- und Verzollungskosten. Die anwendbaren Steuern, insbesondere die Einfuhrmehrwertsteuer, und deren Einbeziehung in den Gesamtpreis werden im Angebot vor Vertragsabschluss ausdrücklich ausgewiesen. Weitere vom Käufer zu tragende Einfuhrkosten müssen vor Vertragsabschluss ausdrücklich angegeben werden; bereits im Gesamtpreis enthaltene Kosten werden nicht nochmals belastet. Bei Auslandslieferungen ist vorgesehen, dass der Käufer als Importeur im Bestimmungsland auftritt. Der von uns beauftragte Transport- oder Zolldienstleister übernimmt die Zollabwicklung in der für die konkrete Einfuhr vereinbarten Vertretungsform. Der Käufer stellt die dafür erforderlichen Angaben und gegebenenfalls Vollmachten zur Verfügung. Die vereinbarte Kostenübernahme durch TRATSON ändert die zollrechtliche Zuordnung nicht. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.

Mit Ihrer verbindlichen Bestellung erklären Sie sich mit dem zuvor ausgewiesenen Gesamtpreis einverstanden. Eine nachträgliche Preisänderung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung, beispielsweise für zusätzlich gewünschte Leistungen.

Wir können unsere Preise für künftige Bestellungen ändern. Massgebend für Ihre Bestellung sind die vereinbarten Preise; eine vereinbarte Angebotsbindung bleibt vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen / Bonitätsprüfung

Bei Lieferung in die Schweiz und Zahlung auf Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht vor Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. Bei Bestellungen ausserhalb der Schweiz ist der gesamte Rechnungsbetrag im Voraus zu bezahlen; der Versand erfolgt nach Eingang der vollständigen Zahlung. Eine vereinbarte Zufriedenheitsgarantie schiebt die Zahlungspflicht nicht auf.

Die verfügbaren Zahlungsmittel werden vor Abgabe der Bestellung angezeigt oder vereinbart. Wir können das Angebot einer Zahlung auf Rechnung von einer gesetzlich zulässigen Bonitätsprüfung abhängig machen. Dabei werden nur die hierfür erforderlichen Personendaten gemäss unserer Datenschutzerklärung bearbeitet und gegebenenfalls an dort beschriebene Dienstleister übermittelt. Abweichende Zahlungsbedingungen vereinbaren wir vor Vertragsabschluss.

Mit der gewählten Zahlungsmethode autorisieren Sie die vereinbarte Zahlung. Kosten einer von Ihnen zu vertretenden unberechtigten Rückbelastung können wir im tatsächlich entstandenen und gesetzlich zulässigen Umfang weiterbelasten. Berechtigte Beanstandungs- und Rückforderungsrechte bleiben unberührt. Gebühren Ihrer Bank oder Ihres Zahlungsdienstleisters richten sich nach Ihrer Vereinbarung mit diesem.

Wir oder der eingesetzte Zahlungsdienstleister können die Gültigkeit und Autorisierung des Zahlungsmittels prüfen. Bei einer abgelehnten Zahlung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Vor Vertragsabschluss können wir die Bestellung ablehnen; nach Vertragsabschluss richten sich Leistungsaussetzung und Vertragsauflösung nach den vereinbarten Bedingungen und dem anwendbaren Recht.

Bei der Zahlung per Rechnung erhält der Kunde die Rechnung mit Einzahlungsschein mit der Lieferung der Ware oder per E-Mail. Die Zahlung hat unter Verwendung des Einzahlungsscheins innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist die Tratson AG berechtigt, ihre Aufwendungen für jede Mahnung von CHF 50.- und weitere mit dem Inkasso verbundene Kosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig werden, werden wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- erheben.

7. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt durch einen von uns beauftragten Versanddienstleister. Für Lieferungen in andere Bestimmungsländer als die Schweiz und die EU wird der Versanddienstleister im Angebot festgelegt. Versandkosten innerhalb der Schweiz übernehmen wir; für Auslandslieferungen gilt der vereinbarte Gesamtpreis nach Ziffer 5.

Bei ab Lager verfügbaren Produkten beträgt die voraussichtliche Lieferzeit je nach Bestimmungsort 7 bis 14 Werktage ab Vertragsschluss, bei vereinbarter Vorauszahlung ab vollständigem Zahlungseingang. Ein abweichender Liefertermin wird vor Vertragsabschluss vereinbart. Filterkartuschen und andere Bestandteile einer ZFA können gemäss Angebot beziehungsweise Anleitung in getrennten Paketen geliefert werden.

Wir informieren Sie über erkennbare Lieferverzögerungen und den voraussichtlichen weiteren Ablauf. Nach Eintritt des Verzugs können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren unbenutztem Ablauf die gesetzlichen Rechte ausüben. Fälle, in denen keine Nachfrist erforderlich ist, bleiben vorbehalten. Für Schadenersatz gilt Ziffer 12.

Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Lieferung oder wirksamer Auflösung des Vertrags erstatten wir die für nicht erbrachte Leistungen erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurück. Für vorübergehende Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs gilt ergänzend Ziffer 12.

Sollte die Zustellung des Produkts durch Verschulden des Kunden scheitern, ist die Tratson AG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden, abzüglich einer Aufwandspauschale von mind. CHF 50.-, zurückerstattet.

Nimmt TRATSON auf Wunsch des Kunden unbenutzte, noch nicht installierte Produkte freiwillig zurück, wird eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungspauschale von CHF 50 pro Retoursendung vom Erstattungsbetrag abgezogen. Sie deckt die administrative Rückabwicklung, die Prüfung und die Wiedereinlagerung ab. Bei Rückgabe einer ZFA Quattro Power sind diese Leistungen bereits in der Pauschale von CHF 600 gemäss Ziffer 9.4 enthalten; die Pauschale von CHF 50 wird nicht zusätzlich erhoben. Ein Anspruch auf vorzeitige Rücknahme entsteht allein durch diese Bestimmung nicht. Separat bestellte Filterkartuschen werden nicht freiwillig zurückgenommen. Die Pauschale gilt nicht bei Ausübung eines zwingenden gesetzlichen Widerrufsrechts oder bei einer Rückabwicklung aufgrund berechtigter Mängelansprüche.

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der ordnungsgemäss verpackten Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über.

Bei Verbraucherverträgen, auf die zwingendes EU-Verbraucherschutzrecht anwendbar ist, geht diese Gefahr erst über, wenn der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz nimmt. Eine frühere Gefahrtragung gilt nur, soweit der Käufer selbst einen von TRATSON nicht angebotenen Beförderer beauftragt und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor. Soweit für die Wirksamkeit erforderlich, sind wir berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf unsere Kosten beim zuständigen Register eintragen zu lassen. Sie wirken bei den hierfür erforderlichen Angaben mit. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.

9. Freiwillige Zufriedenheitsgarantie während 365 Tagen

9.1 Geltungsbereich und Rückgabefrist

Für direkt bei der TRATSON AG gekaufte ENK Quattro Power, ENK Duo Power und ZFA Quattro Power gewähren wir Verbrauchern eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie nach den folgenden Bedingungen. Sie beginnt ausschliesslich am Rechnungsdatum und endet nach 365 Tagen. Eine spätere Installation verschiebt weder Beginn noch Ende dieser Frist. Für die Einhaltung der Rückgabefrist ist die tatsächliche Übergabe des zurückgesandten Geräts an den Versanddienstleister spätestens am letzten Tag dieser Frist massgebend. Als Nachweis dient insbesondere der Postaufgabebeleg oder eine Annahmebestätigung mit Datum und Sendungsnummer. Das Erstellen einer Versandetikette oder eine blosse Rückgabeankündigung genügt nicht. Das Gerät kann nach Ablauf der 365 Tage bei uns eintreffen. Bei persönlicher Rückgabe ist die tatsächliche Übergabe an uns innerhalb der Frist massgebend. Liegenschaftsverwaltungen, gewerbliche Eigennutzer und Wiederverkäufer haben keinen Anspruch auf die freiwillige Zufriedenheitsgarantie, sofern wir sie nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart haben.

Bitte legen Sie der Rücksendung eine eindeutige Erklärung zur Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie und Angaben zur Zuordnung Ihrer Bestellung bei. Das Formular am Ende dieser AGB kann dafür verwendet werden; eine Begründung ist nicht erforderlich. Eine vorherige Rücksprache erleichtert die Abwicklung, ist jedoch keine zusätzliche Voraussetzung. Sie tragen die Kosten und das Transportrisiko der Rücksendung. Verpacken Sie das Gerät transportsicher, nach Möglichkeit in der Originalverpackung, und bewahren Sie den Versandnachweis auf. Ein Versand per Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Das freiwillige Rückgabeformular ersetzt nicht das nach Ziffer 9.2 fristgerecht zu übermittelnde unterzeichnete Garantie- und Installationsdokument.

9.2 Voraussetzungen

Die Rechnung wurde innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt; für Schweizer Rechnungskäufe beträgt diese grundsätzlich 30 Tage, für Auslandslieferungen gilt vollständige Vorauskasse. Das Gerät wurde innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum installiert, bestimmungsgemäss und gemäss Anleitung oder einem von uns freigegebenen Installationsvorschlag betrieben und mindestens 90 Tage ab Installation getestet. Bei Geräten mit werkseitig angebrachter Display-Schutzfolie muss diese unversehrt auf dem Display verbleiben. Mit ihrer Entfernung erlischt die freiwillige Zufriedenheitsgarantie sofort, auch wenn das Display unbeschädigt ist. Die Entfernung allein beeinträchtigt weder gesetzliche Mängelrechte noch die separate Herstellergarantie.

Die Installation wurde mit dem vollständig ausgefüllten Installationsprotokoll dokumentiert. Das vollständige zweiseitige Garantie- und Installationsdokument für die betreffende Produktgruppe wurde auf Seite 2 vom Eigentümer mit Ort und Datum unterzeichnet. Die Unterschrift umfasst ausdrücklich die Garantiebedingungen auf Seite 1 und das Installationsprotokoll auf Seite 2. Beide Seiten einer deutschen oder französischen Fassung und aussagekräftige Fotos des installierten Geräts und der Spulen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Installation an uns abzusenden oder elektronisch zu übermitteln. Bei einer ZFA müssen die Fotos zusätzlich die wasserführenden Anschlüsse und den Bypass zeigen. Bei postalischer Übermittlung genügt die nachgewiesene rechtzeitige Aufgabe, bei elektronischer Übermittlung der rechtzeitige Zugang bei uns. Ein lesbarer Scan oder lesbare Fotos beider Seiten mit der Unterschrift genügen bei Übermittlung per E-Mail.

Verzögert sich die Installation aus einem von uns oder einem für uns tätigen Installationspartner zu vertretenden Grund, führt dies nicht zum Verlust der Zufriedenheitsgarantie. Wir vereinbaren mit Ihnen in Textform angepasste Installations- und Protokollfristen. Sind wegen einer solchen Verzögerung innerhalb der 365-Tage-Frist keine 90 Testtage mehr möglich, wird die Mindesttestdauer entsprechend verkürzt. Die Rückgabefrist von 365 Tagen ab Rechnungsdatum bleibt unverändert; eine spätere Installation verlängert sie nicht.

Die freiwillige Zufriedenheitsgarantie gilt für den ursprünglichen Käufer und ist nicht übertragbar. Sie endet bei einer Eigentumsübertragung. Gesetzliche Mängelrechte und die Herstellergarantie nach Ziffer 10 bleiben davon unberührt.

9.3 Rücksendeadresse

TRATSON AG
Mellingerstrasse 19
CH-5413 Birmenstorf
Telefon +41 (0)44 212 22 31
E-Mail: info@tratson.ch

9.4 Rückerstattung und Zustand der Ware

Bei ordnungsgemässer freiwilliger Rückgabe erstatten wir den einbezahlten Betrag nach Abzug der vereinbarten Rückgabekosten innerhalb von maximal acht Wochen ab Eingang der Ware bei TRATSON. Die Rückzahlung erfolgt auf ein vom Käufer angegebenes Bankkonto. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns die richtigen Kontodaten mitteilen und Zugang zu dem angegebenen Konto haben; für fehlenden Zugang zu Ihrem Konto übernimmt TRATSON keine Verantwortung.

Normale Gebrauchsspuren aus der bestimmungsgemässen Testnutzung führen zu keinem Abzug. Bei ENK-Geräten zählen dazu insbesondere übliche Montagespuren an den Kunststoff-Seitenplatten sowie bestimmungsgemäss verwendetes Schraubenmaterial und Spulenkabel, auch wenn diese Teile nach der Rückgabe ersetzt werden müssen. Für vom Käufer zu verantwortende Beschädigungen ausserhalb dieser normalen Nutzungsspuren, insbesondere Kratzer am eloxierten Aluminiumgehäuse oder Risse im Displayglas, sowie für fehlende Teile werden die angemessenen erforderlichen Reparatur- beziehungsweise Ersatzkosten vom Erstattungsbetrag abgezogen. Doppelverrechnungen sind ausgeschlossen; bereits in der ZFA-Pauschale enthaltene Arbeiten und Teile werden nicht nochmals berechnet. Ein vollständiger Wegfall der Erstattung kommt nur bei entsprechend hohem Schaden in Betracht. Die eigenständige Voraussetzung zur Display-Schutzfolie nach Ziffer 9.2 bleibt bestehen. Wir können die Rückzahlung bis zum tatsächlichen Rückerhalt der Ware zurückbehalten. Zwingende gesetzliche Rückabwicklungsrechte bleiben unberührt.

Bei Rückgabe einer ZFA Quattro Power im Rahmen der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie oder einer gesondert vereinbarten freiwilligen Rücknahme wird vom Kaufpreis eine Pauschale von CHF 600 abgezogen. Sie deckt den Hinversand, die administrative Rückabwicklung, das Auspacken und Demontieren, die Prüfung einschliesslich erneutem Drucktest, die Wiederverpackung und Wiedereinlagerung sowie gegebenenfalls nicht weiterverwendbare Filterpatronen ab. Eine zusätzliche Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungspauschale von CHF 50 wird nicht erhoben. Die Pauschale fällt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer an; dies gilt auch bei einer freiwilligen Rücknahme vor Installation oder Inbetriebnahme.

Die vollständigen Kosten des Rückversands trägt der Kunde zusätzlich. Installations- und Deinstallationskosten werden nicht erstattet. Die Anlage ist fachgerecht zu entleeren und transportsicher zu verpacken. Die CHF-600-Pauschale wird nicht bei Ausübung eines zwingenden gesetzlichen Widerrufsrechts oder einer Rückabwicklung aufgrund berechtigter Mängelansprüche angewendet.

Wurde Ihr Kauf durch einen Kunden vermittelt und hat TRATSON dem vermittelnden Kunden dafür einen Bonus von CHF 100 gutgeschrieben oder ausbezahlt, wird dieser Betrag bei Ihrer freiwilligen Rückgabe vom Erstattungsbetrag abgezogen. Dies gilt auch, wenn Sie den Bonus nicht selbst erhalten haben. Der Abzug wird Ihnen vor Vertragsabschluss im Angebot ausdrücklich mitgeteilt und in der Rückgabeabrechnung ausgewiesen.

Der Abzug entfällt, soweit der Vermittlungsbonus storniert oder zurückerstattet wurde. Bei einem zwingenden gesetzlichen Widerruf oder einer Rückabwicklung aufgrund berechtigter Mängelansprüche erfolgt dieser Bonusabzug nicht.

9.5 Ausnahmen und nicht erstattete Leistungen

Von der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie ausgeschlossen sind nach Kundenspezifikation individuell angefertigte Produkte, sofern der Ausschluss vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Die blosse Wahl eines Serienmodells, eine übliche Geräteeinstellung oder ein objektspezifischer Installationsvorschlag machen ein Standardgerät nicht zu einer solchen Sonderanfertigung. Separat bestellte Filterkartuschen sind vollständig von der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie und der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für unbenutzte, ungeöffnete und originalversiegelte Kartuschen. Gesetzliche Mängelansprüche und zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Die Rückgabe einer vollständigen ZFA im Rahmen der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie richtet sich nach den dafür vereinbarten Bedingungen und der Pauschale von CHF 600; die Verwendung der mitgelieferten Kartuschen zu diesem Testzweck steht ihr nicht entgegen.

Installations-, Deinstallations-, Rückversand- und weitere vom Kunden beauftragte Zusatzleistungen werden im Rahmen der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie nicht erstattet. Für die Zahlung vereinbarter Installationskosten gelten die Zahlungsfristen nach Ziffern 4 und 6. Ansprüche wegen mangelhafter Installationsleistungen sowie zwingende gesetzliche Rückabwicklungsrechte bleiben vorbehalten.

9.6 Gesetzliche Widerrufsrechte

Zwingende gesetzliche Widerrufsrechte, insbesondere bei bestimmten Telefon- und Haustürgeschäften nach Schweizer Recht oder bei Verbraucherverträgen mit anwendbarem ausländischem Recht, bestehen unabhängig von der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie. Gesetzliche Mängelrechte und die separate Herstellergarantie nach Ziffer 10 bestehen ebenfalls unabhängig von der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie. Die Bedingungen in Ziffern 9.1 bis 9.5, insbesondere Mindesttestdauer, Installationsprotokoll, Displayfolie, Zahlungsfrist und Kostenpauschalen, schränken diese Rechte nicht ein. Für den gesetzlichen Widerruf gelten die gesetzlichen Fristen, Formvorgaben und Rechtsfolgen sowie eine gegebenenfalls zusätzlich bereitgestellte Widerrufsbelehrung.

10. Mängelrechte und Herstellergarantie

10.1 Prüfung und Mängelmeldung

Bitte prüfen Sie gelieferte Produkte nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und erkennbare Schäden. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb von fünf Werktagen, später erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu melden; E-Mail genügt. Soweit zwingendes Recht längere Fristen vorsieht oder Rechte nicht von einer solchen Meldung abhängig macht, geht es vor. Insbesondere gilt bei den von Art. 201 Abs. 4 OR sowie Art. 367 Abs. 1bis und Art. 370 Abs. 4 OR erfassten Mängeln die gesetzliche Frist von 60 Tagen. Ein Rechtsverlust wegen verspäteter Meldung tritt nur ein, soweit das anwendbare Recht und die wirksam vereinbarten Bedingungen dies zulassen.

10.2 Vertragliche Mängelrechte

Wir stehen für Mängel ein, für die wir nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht verantwortlich sind, insbesondere für das Fehlen vereinbarter Eigenschaften. Mängelansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Gesetzlich anwendbare längere Fristen, insbesondere fünf Jahre bei den Voraussetzungen von Art. 210 Abs. 2 oder Art. 371 OR, bleiben unverkürzt. Die zusätzlichen Herstellergarantien nach Ziffer 10.3 bestehen unabhängig davon.

Bei einem berechtigten Mangel leisten wir zunächst nach unserer Wahl unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatz. Dabei bleiben zwingende Wahl- und Nachbesserungsrechte des Kunden vorbehalten. Ist beides unmöglich, verweigert, endgültig fehlgeschlagen oder trotz angemessener Frist nicht erfolgt, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu. Zwingende Rechte auf unentgeltliche Verbesserung von Baumängeln bleiben unberührt. Für Schadenersatz gilt Ziffer 12.

10.3 Zusätzliche Herstellergarantie

Die jeweilige Herstellergarantie beginnt am Rechnungsdatum oder am Installationsdatum, je nachdem, welches Datum früher liegt. Durch eine Garantieleistung verlängert sich diese freiwillige Garantiedauer nicht; für ersetzte Teile läuft sie bis zum Ende der ursprünglichen Garantiedauer weiter. Die gesetzlichen Regeln über Verjährung, deren Unterbrechung und zwingende Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

Für Material- und Fabrikationsfehler gewährt die TRATSON AG folgende Herstellergarantien: ENK-01 bis ENK-04 Quattro Power zehn Jahre; ENK Duo Power fünf Jahre; ZFA Quattro Power zwei Jahre für die Filteranlage, ausgenommen Filterpatronen. Für ein in der ZFA enthaltenes ENK Quattro Power gelten die zehn Jahre der ENK-Herstellergarantie. Vorbehaltlich dieser Kartuschenausnahme umfasst die Garantie die Teile des jeweiligen Geräts und deren Reparatur oder Ersatz nach unserer Wahl. Normaler Verschleiss und die bestimmungsgemässe Erschöpfung von Filterkartuschen sind keine Material- oder Fabrikationsfehler. Gesetzliche Mängelrechte für Filterpatronen bleiben unberührt.

Im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie tragen Sie die Kosten der Einsendung des Geräts oder der mit uns abgestimmten Teile. Reparatur beziehungsweise Ersatz einschliesslich der dazugehörigen Werkstattarbeit erfolgen ohne Berechnung. Kosten für Vor-Ort-Einsätze, Ausbau, Wiedereinbau oder Anfahrt sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Für gesetzliche oder vertragliche Mängelrechte nach Ziffer 10.2 gilt die jeweils geschuldete Kostentragung; diese wird durch die vorstehende Regel zur Zusatzgarantie nicht eingeschränkt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Die Herstellergarantie setzt fachgerechte Installation und bestimmungsgemässen Betrieb gemäss den vereinbarten Produktunterlagen voraus. Nicht gedeckt sind Schäden, soweit sie durch unsachgemässe Eingriffe, fehlerhafte Installation, unterlassene erforderliche Wartung, unzulässige Betriebsbedingungen oder äussere Einwirkungen verursacht wurden. Dies betrifft beispielsweise Wassereintritt in die Elektronik, unzulässige Temperatur oder einen unzulässigen ZFA-Betriebsdruck. Das Entfernen einer Display-Schutzfolie führt für sich allein nicht zum Verlust von Mängelrechten oder der Herstellergarantie; für die freiwillige Zufriedenheitsgarantie gilt Ziffer 9.2.

10.4 Abwicklung

Für Mängelmeldungen und Servicefragen kontaktieren Sie uns mit Rechnungs- oder Auftragsnummer, einer Fehlerbeschreibung und gegebenenfalls aussagekräftigen Fotos. Ein anderer geeigneter Kaufnachweis genügt, wenn die Rechnung nicht mehr verfügbar ist. Unsere Kontaktadresse lautet:

TRATSON AG
Mellingerstrasse 19
CH-5413 Birmenstorf
E-Mail: info@tratson.ch

Bitte stimmen Sie die Einsendung möglichst vorab mit uns ab, damit wir festlegen können, ob das ganze Gerät oder nur ein Bauteil benötigt wird. Eine fristgerechte Mängelmeldung darf nicht von einer vorgängigen Rücksendeautorisierung abhängig gemacht werden. Verpacken Sie die Ware transportsicher und bewahren Sie den Versandnachweis auf. Die Kosten- und Gefahrtragung richtet sich nach dem geltend gemachten Anspruch und dem anwendbaren Recht; eine pauschale Verwirkung sämtlicher Ansprüche allein wegen eines Transportverlusts wird nicht vereinbart.

Bevor Sie wegen einer Beanstandung Untersuchungen, Reparaturen oder einen Austausch durch Dritte auf Kosten von TRATSON veranlassen, ist uns Gelegenheit zur Prüfung und zur Durchführung einer geschuldeten Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu geben, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist. Eine eigenständige Beauftragung Dritter begründet für sich allein keine Kostenübernahmepflicht von TRATSON. Notwendige Sofortmassnahmen zur Abwehr drohender Schäden sowie gesetzliche Ansprüche auf Kostenerstattung, insbesondere nach erfolglosem Ablauf einer erforderlichen Nachfrist, bleiben unberührt.

11. Reklamationen und Beschwerden

Wir legen grossen Wert auf Kundenzufriedenheit. Sie können uns unter den eingangs angegebenen Kontaktinformationen erreichen. Wir sind bestrebt, Ihre Anfragen und Beschwerden so schnell wie möglich zu prüfen und werden uns nach Erhalt der Unterlagen oder Ihrer Eingabe oder Beschwerde mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie Reklamationen oder Beschwerden haben, helfen Sie uns bitte, indem Sie uns das genaue Problem oder die Fehlerzeichen mitteilen und gegebenenfalls eine Kopie der Rechnung oder zumindest Ihre Kundennummer zur Verfügung stellen. Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Werktagen zu antworten.

12. Produkteigenschaften und Haftung

Die ENK-Kalkschutzgeräte und der ENK-Kalkschutzteil einer ZFA dienen dazu, das Ablagerungsverhalten der im Wasser enthaltenen Mineralien zu beeinflussen. Calcium und Magnesium werden dadurch nicht aus dem Wasser entfernt. Die vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem betreffenden Angebot und den einbezogenen Produktunterlagen.

Soweit keine weitergehende Eigenschaft vereinbart ist oder zwingendes Recht entgegensteht, wird weder die vollständige Verhinderung neuer Kalkablagerungen noch die vollständige Entfernung bestehender Ablagerungen zugesichert. Dies gilt insbesondere für Leitungen, Boiler, Wärmetauscher, Armaturen, Oberflächen und Haushaltsgeräte. Auch eine bestimmte Abbaumenge, ein bestimmter Zeitraum oder eine Verlängerung der Lebensdauer einer bestehenden Anlage ist nicht zugesichert. Das Ergebnis im einzelnen Objekt hängt unter anderem von Wasserzusammensetzung, Leitungsführung, Zustand der vorhandenen Installation und Betriebsweise ab.

Der Kauf des Geräts umfasst keine Untersuchung, Zustandsbewertung, Sanierung oder Erneuerung bestehender Hausinstallationen und angeschlossener Geräte, sofern solche Leistungen nicht gesondert vereinbart sind. Eine Geräteempfehlung oder die Beurteilung übermittelter Fotos und Angaben beinhaltet ohne besondere Vereinbarung keine Bestätigung, dass die vorhandenen Anlagen frei von Ablagerungen, Korrosion, Materialermüdung, Undichtigkeiten oder sonstigen Vorschäden sind.

Empfehlungen zur Geräteauswahl und Auslegung beruhen auf den von Ihnen mitgeteilten Angaben zur Liegenschaft, Nutzung und Installation. Die von uns abgefragten, Ihnen bekannten Angaben sind richtig und vollständig mitzuteilen; erkennbare Unsicherheiten sind anzugeben. Für Nachteile, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben zurückzuführen sind, stehen wir nur ein, soweit wir diese nach den anwendbaren Haftungsregeln zu vertreten haben.

Der Betreiber bleibt für die nach den jeweiligen Herstellervorgaben erforderliche Pflege, Kontrolle, Reinigung, Entkalkung und Wartung seiner Hausinstallation und Haushaltsgeräte verantwortlich. Der Einsatz eines TRATSON-Geräts ersetzt diese Arbeiten nicht. Einstellungen der Haushaltsgeräte, insbesondere zur Wasserhärte, sind entsprechend deren Herstellerangaben vorzunehmen. Die am Objekt bestehende Ausgangssituation und die erforderlichen Wartungsarbeiten bleiben auch während der Testphase zu berücksichtigen.

Kosten für die Untersuchung, Reinigung, Entkalkung, Reparatur oder Erneuerung bestehender Anlagen übernimmt TRATSON nicht allein aufgrund des Kaufs oder Betriebs eines Kalkschutzgeräts. Für bereits bestehende Schäden und einen unabhängig von einer Leistung von TRATSON bestehenden Sanierungsbedarf übernimmt TRATSON keine Verantwortung, soweit TRATSON diese nicht zu vertreten hat und keine entsprechende Leistung vereinbart wurde. Ob und in welchem Umfang TRATSON für eine von ihr zu vertretende Verschlimmerung oder einen zusätzlichen Schaden haftet, richtet sich nach den nachstehenden Haftungsregelungen und dem anwendbaren Recht. Dabei sind Vorschäden und ohnehin erforderliche Aufwendungen bei der Ermittlung des ersatzfähigen Schadens nach den gesetzlichen Regeln zu berücksichtigen.

Für Verträge, auf die Schweizer Haftungsrecht ohne entgegenstehendes zwingendes ausländisches Verbraucherrecht anwendbar ist, haftet TRATSON für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies umfasst auch mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Nutzungsausfall. Die vertragliche Haftung für beigezogene Hilfspersonen und selbstständige Fachunternehmen wird im Rahmen von Art. 101 OR unabhängig von deren Verschuldensgrad ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben vorbehalten.

Diese Ausschlüsse gelten nicht für durch TRATSON schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für zwingende Haftung, insbesondere nach dem anwendbaren Produktehaftpflichtrecht. Die in diesen AGB zugesagten Rückgabe-, Reparatur- und Ersatzleistungen sowie zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.

Bei Verbraucherverträgen, auf die zwingendes ausländisches Verbraucherrecht anwendbar ist, werden die vorstehenden Schweizer Haftungsausschlüsse nicht angewendet. Für diese Verträge richtet sich die Haftung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls wirksam vereinbarten besonderen Länderbedingungen.

Die Filtrationsleistung einer ZFA richtet sich nach den vereinbarten Eigenschaften der eingebauten Filterkartuschen und den vorgesehenen Einsatzbedingungen. Eine selbstständige Garantie für jederzeitige Keimfreiheit, für die Entfernung sämtlicher denkbarer Verunreinigungen oder für eine besondere gesundheitliche Eignung des Wassers für einzelne Personen wird nicht übernommen. Eine Desinfektions-, Sterilisations- oder medizinische Leistung wird nicht geschuldet. Ein bestimmter Reinheitsgrad oder eine bestimmte Zusammensetzung des behandelten Wassers wird nicht zugesichert.

Für Beeinträchtigungen, die ausschliesslich auf eine nicht von TRATSON zu vertretende Verunreinigung des Zulaufwassers oder der Hausinstallation, einen Betrieb ausserhalb der vereinbarten Einsatzgrenzen oder die Missachtung technisch erforderlicher und ordnungsgemäss mitgeteilter Wartungs- und Hygienevorgaben zurückzuführen sind, übernimmt TRATSON keine Haftung. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt. Diese Bestimmung schliesst keine Haftung für Fehler des Produkts, seiner Konstruktion oder seiner Gebrauchsanleitung aus, soweit hierfür nach den anwendbaren Haftungsregeln einzustehen ist.

Bei erkennbaren Störungen oder drohenden Schäden sind die nach den Umständen zumutbaren und gefahrlos möglichen Massnahmen zur Schadensbegrenzung gemäss den zum Modell gehörenden Anleitungen zu treffen. TRATSON ist ohne vermeidbare Verzögerung zu informieren; notwendige Sofortmassnahmen dürfen dadurch nicht verzögert werden. Eine schuldhafte Verletzung der Schadensminderungspflicht wird bei der Bemessung eines Schadenersatzanspruchs nach dem anwendbaren Recht berücksichtigt, soweit sie zur Entstehung oder Vergrösserung des Schadens beigetragen hat. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.

Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs

Bei Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs, die wir nicht zu vertreten haben und trotz angemessener Vorsorge nicht abwenden können, können sich Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung verlängern. Dies gilt nur, soweit das Ereignis die betreffende Leistung tatsächlich verhindert oder verzögert.

Solche Ereignisse können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien, Streiks Dritter oder erhebliche Ausfälle von Verkehrs- und Versorgungsnetzen sein.

Wir informieren Sie so bald wie möglich über Ursache und voraussichtliche Dauer einer solchen Behinderung. Bei länger dauernden oder endgültigen Lieferhindernissen bleiben Ihre gesetzlichen Rechte und die Rückzahlung für nicht erbrachte Leistungen gemäss Ziffer 7 vorbehalten.

13. Datenschutz und Nutzung von Installationsfotos

Wir bearbeiten Personendaten im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Informationen über Zwecke, Empfänger und weitere Einzelheiten der Bearbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://tratson.ch/datenschutz/. Das Installationsprotokoll und die übermittelten Fotos verwenden wir zur Prüfung der Installation und zur Vertrags- und Garantieabwicklung.

Mit der Übermittlung von Installationsfotos räumen Sie TRATSON ein unentgeltliches, nicht ausschliessliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese auf der eigenen Webseite als Installationsbeispiele und zur Bewerbung ihrer Produkte zu veröffentlichen. Dies umfasst die hierfür erforderliche Speicherung, Vervielfältigung und technische Bearbeitung, insbesondere Zuschnitt, Grössenanpassung und Entfernung identifizierender Angaben. Die Veröffentlichung darf ohne Namensnennung und ohne erneute Rückfrage erfolgen. TRATSON darf hierfür beauftragte Dienstleister einsetzen.

Die Veröffentlichung erfolgt ausschliesslich in einer Fassung, die keine Identifizierung von Personen oder Zuordnung zu einem bestimmten Kunden ermöglicht. Sie bestätigen, die Fotos selbst aufgenommen zu haben oder über die für diese Rechtseinräumung erforderlichen Rechte zu verfügen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

14. Urheberrecht

Die auf unserer Website und in unseren Unterlagen veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und stehen der TRATSON AG oder dem jeweiligen Rechteinhaber zu. Die Speicherung und Vervielfältigung für Ihre Vertragsdokumentation und die bestimmungsgemässe Verwendung des gekauften Produkts sind gestattet. Weitergehende Verwertungen bedürfen der Zustimmung des Rechteinhabers, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt sind.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag ohne die betreffende Bestimmung Bestand haben kann. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Zwingende Vorschriften des internationalen Privatrechts und zwingende Schutzbestimmungen, die nach dem anwendbaren Kollisionsrecht zugunsten eines Verbrauchers gelten, bleiben vorbehalten.

Für Konsumentenverträge gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. In der Schweiz kann der Verbraucher grundsätzlich an seinem Wohnsitz oder am Sitz der TRATSON AG klagen; Klagen gegen den Verbraucher sind grundsätzlich an dessen Wohnsitz zu erheben. Für andere Verträge ist Baden, Kanton Aargau, Schweiz, vereinbarter Gerichtsstand, soweit keine zwingende Zuständigkeit entgegensteht. Zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben vorbehalten.

Formular für Rückgabe oder gesetzlichen Widerruf

Dieses Formular ist freiwillig. Bitte kennzeichnen Sie, ob Sie die Zufriedenheitsgarantie nach Ziffer 9 oder ein gesetzliches Widerrufsrecht ausüben. Bei der freiwilligen Zufriedenheitsgarantie ersetzt das Absenden dieses Formulars nicht die rechtzeitige tatsächliche Aufgabe des Pakets. Senden Sie das Formular beziehungsweise die Rücksendung an:

TRATSON AG
Mellingerstrasse 19
CH-5413 Birmenstorf
Telefon +41 (0)44 212 22 31
E-Mail: info@tratson.ch

[ ] Ich nehme die freiwillige Zufriedenheitsgarantie in Anspruch.
[ ] Ich widerrufe den Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

Betroffene Waren und Anzahl: _______________________________

Bestellt am: _______________________________

Rechnungsdatum und Rechnungsnummer: _______________________________

Installationsdatum: _______________________________

Versanddienstleister und Sendungsnummer: _______________________________

Datum der tatsächlichen Paketaufgabe: _______________________________

Erhalten am: _______________________________

Name des/der Verbraucher(s): _______________________________

Adresse des/der Verbraucher(s): _______________________________

Ort und Datum: _______________________________

Unterschrift bei Mitteilung auf Papier: _______________________________